Die Ausgangsbeschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie treffen Kinder und Jugendliche besonders hart. Gerade jetzt brauchen Kinder und Jugendliche verlässliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, besonders im Hinblick auf die nahenden Sommerferien.
Kinder und Jugendliche haben eigene Rechte und sie haben eigene Bedürfnisse: Kontakte zu anderen Kindern und Jugendlichen, Freiräume und „Freizeit von den Eltern und Schule“ sind wichtige Bausteine positiver Bedingungen des Aufwachsens in unserer Gesellschaft.
Wenn jungen Menschen nun für längere Zeit diese Möglichkeiten genommen werden, hat dies langfristige negative Auswirkungen auf ihre Entwicklung mit entsprechenden negativen gesellschaftlichen Langzeitwirkungen. Zudem ist zu befürchten, dass in den letzten Wochen die Anzahl der Fälle häuslicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stark gestiegen ist und die Betroffenen wegen der fehlenden Kontaktmöglichkeiten zu Lehrkräften, Erzieher*innen, Freund*innen und Jugendleiter*innen seltener die Möglichkeit hatten, sich anderen anzuvertrauen. In der Diskussion um die Ermöglichung von Maßnahmen und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit müssen auch solche kinder- und jugendrechtlichen Aspekte bedacht werden.
Kinder- und Jugendarbeit lebt von den Beziehungen zwischen den Teilnehmenden, Gruppenmitgliedern und ehren- und hauptamtlichen Jugendleiter*innen, sie lebt von Kommunikation und Interaktion, vom Austausch und gemeinsamen Aktivitäten, aber auch von Unbeschwertheit und Sorgenfreiheit. Kinder- und Jugendarbeit lebt davon, dass sich junge Menschen aufgrund gemeinsamer Interessen treffen, gemeinsam ihren Hobbies nachgehen, unabhängig davon, welche Schulklasse sie besuchen, aus welchem Ort sie kommen oder wie wohlhabend die Familie ist. All das findet seit Monaten nicht mehr statt!
Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sollten sich bewusst sein, dass die Arbeit sich noch eine lange Zeit anders als gewohnt gestalten wird. Aber je länger die Schließung von Einrichtungen und das Verbot von Gruppenstunden, Treffen, Freizeit- und Bildungsangeboten der Kinder- und Jugendarbeit andauern, umso größer ist die Gefahr, dass Gruppen zerbrechen, Einrichtungen um ganz neue Besucher*innen werben müssen und sich ehrenamtliche Jugendleiter*innen andere Schwerpunkte in ihrer Freizeit suchen und ihr Engagement beenden.
Der synodale Fachausschuss für Jugendarbeit hat in seiner Sitzung am 08.06.2020 beschlossen, den Kirchengemeinden als Träger von Kinder- und Jugendarbeit ausdrücklich zu empfehlen, besonders im Hinblick auf die anstehenden Sommerferien, Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit unter den jeweils gültigen Bedingungen zu ermöglichen.
In §14 der aktuellen Neunten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (9. CoBeLVO) vom 4. Juni 2020, die ab 10. Juni 2020 Gültigkeit erlangt, wird die Zulässigkeit von Kinder- und Jugendarbeit unter bestimmten Bedingungen beschrieben:
(2) Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Einrichtungen außerhalb der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind zulässig, soweit mindestens dem „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ vom 21. April 2020, veröffentlicht auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, in seiner jeweils geltenden Fassung vergleichbare Anforderungen eingehalten werden (…).
Quelle: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnung/9._CoBeLVO.pdf
In den Konkretisierungen zur Neunten Corona-Bekämpfungsverordnung vom 09.06.2020 führt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach folgende Bedingungen an, unter denen Kinder- und Jugendarbeit, vor allem Maßnahmen und Angebote in den Sommerferien, wieder ermöglicht werden können:
Bei Jugendfreizeiten sind Zusammenkünfte in verschiedenen Gruppen von bis zu 10 Personen ohne Einhaltung eines Mindestabstandes zulässig. Zu einer weiteren Gruppe ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Zusammensetzung der einzelnen 10er-Gruppen kann variieren. Zwischen einzelnen Tischen ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Gemeinsames Kochen in der Gruppe ist erlaubt – Sanitäreinrichtungen dürfen gemeinsam genutzt werden. In einem Raum dürfen bis zu 10 Kinder gemeinsam übernachten (…).
Quelle: https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-7-gesundheitsamt/coronavirus/aktuellste-meldung-aus-dem-landkreis/
Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA) wollen mit ihrer Kampagne „Wir sind #zukunftsrelevant“ das Engagement evangelischer Kinder- und Jugendarbeit und evangelische Jugendsozialarbeit sichtbar machen und die Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit vor allem in Krisenzeiten hervorheben. Verantwortliche aus Kirche, Politik und Verwaltung werden in dieser Kampagne dazu aufgerufen, verlässliche Vorgaben und Rahmenbedingungen für Ferienaktivitäten zu schaffen (Quelle: www.zukunftsrelevant.de).