Evangelische Jugend im Kirchenkreis An Nahe und Glan

Die Jugendarbeit im Kirchenkreis wird getragen von den Kirchengemeinden, den Jugendverbänden (zurzeit beJ und CVJM) und dem Jugendreferat des Kirchenkreises. Diese sind in ihrer Bedeutung gleichberechtigte Partner in ihrem Wirken für Kinder und Jugendliche. Dabei ist das Jugendreferat Koordinator, Multiplikator und Moderator. Die Arbeit wird von ehrenamtlichen und hauptamtlichen MitarbeiterInnen getragen. Ehrenamtliches Engagement braucht hauptamtliche Förderung, um die Qualität evangelischer Jugendarbeit zu gewährleisten.

Hauptamtliche Jugendmitarbeiter:innen in den Gemeinden, den Verbänden und im Kirchenkreis

Für die Termine des Konventes der Hauptamtlichen in der Jugendarbeitwurden folgende Termine für 2024 verabredet:

  • 14. Februar, 9:00 Uhr im ÖKJH
  • 06.-08. März Hauptamtlichen-Klausur am Hackhauser Hof
  • 10. April, 9:00 Uhr in Bad Sobernheim
  • 08. Mai, 9:00 Uhr in Kirn
  • 03. Juli, 9:00 Uhr im Jugendreferat
  • 11. September, 9:00 Uhr in Bad Kreuznach
  • 09. Oktober, 9:00 Uhr in Bad Sobernheim
  • 13. November im ÖKJH0
  • 04. Dezember, 9:00 Uhr in Bad Kreuznach mit Weihnachtsfrühstück

Ev. Kirchengemeinde Bad Kreuznach:

Birgit Stubenbordt: 0671 / 74799, jugend@ev-kh.de

Bianca Wolf: 0671 / 74799, jugend@ev-kh.de

Katrin Timpe: 0671 / 74799, jugend@ev-kh.de


Ev. Kirchengemeinde Kirn:

Stefanie Demand: 06752 / 95017, dertreff@kgm-kirn.de

Marvin Fuchs: 06752 / 95017, dertreff@kgm-kirn.de


Ev. Kirchengemeinde Bad Sobernheim:

Katrin Helm-De Wyl: 06751 / 950043, jugend@kgm-sobernheim.de


Ev. Kirchengemeinde Winzenheim:

Elisabeth Nonnenbroich: 0671 / 28050, elisabeth.nonnenbroich@ekir.de


Ev. Kirchengemeinde Roxheim:

N.N: 0671 / 27640, jugend@kirche-roxheim.de


Evangelisches Jugendreferat An Nahe und Glan:

Anika Weinsheimer: 0671 / 2985666, info@ev-jugendreferat.de

Gianluca Giongo: 0671 / 2985666, info@ev-jugendreferat.de


Evangelisches Jugendreferat im Kirchenkreis An Nahe und Glan

Das Jugendreferat hat die Aufgabe der Weiterentwicklung, der Qualifizierung, der Begleitung, der Beratung, des Aufbaus und der Vernetzung von Jugendarbeit. Es bietet Freizeiten, Bildungs- sowie Kulturveranstaltungen an. Es begleitet und berät Gemeinden und Verbände in allen Fragen der Jugendarbeit. Das Jugendreferat besteht zur Zeit aus dem von der Kreissynode gewählten Vorsitzenden des Fachausschusses Sascha Schmidt dem stellvertretenden Vorsitzenden Stefan Maus (Jugendpfarrer), sowie den beiden hauptamtlich Mitarbeitenden Anika Weinsheimer und Günter Kistner.

Satzung des Kreissynodalen Jugendausschusses An Nahe und Glan (KSJA)

Der synodale Fachausschuss für Jugendarbeit leitet die Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan. Das Jugendreferat, die bündische evangelische Jugend, der CVJM und die Kirchengemeinden sind Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Evangelische Jugend im Rheinland“. Die „Evangelische Jugend im Rheinland“ ist Mitglied der als Jugendverband gemäß § 12 SGB VIII anerkannten „Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Rheinland Pfalz“. Der Fachausschuss nimmt die Funktion des Jugendverbandes für diese Verbandsmitglieder nach §12 SGBVIII wahr.

Satzung des Kreissynodalen Jugendausschusses

Aufgrund von Art.98 Abs.3 KO und Art. 109 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland hat die Kreissynode des Kirchenkreises an Nahe und Glan folgende Satzung für den Fachausschuss für Jugendarbeit beschlossen:

Präambel

Evangelische Jugendarbeit ist Lebensäußerung der Evangelischen Kirche, die Jesus Christus als ihren alleinigen Herrn bekennt. Dem Anspruch und der Zusage Jesu versucht Ev. Jugendarbeit zu entsprechen, indem sie die Kinder und Jugendlichen ganzheitlich annimmt, als Menschen mit Leib und Seele, mit Hoffnungen, Freuden, Sorgen, Ängsten, Schuld und Sehnsüchten, mit ihrem Verstand und ihren Gefühlen.

 

§ 1

Gesamtverantwortung der Kreissynode und des Kreissynodalvorstandes

  1. Die Kreissynode und der Kreissynodalvorstand tragen die Gesamtverantwortung für die Jugendarbeit im Kirchenkreis.
  1. Unbeschadet der Zuständigkeit des Kreissynodalvorstandes ist die Kreissynode für die Grundsatzentscheidungen über Planung und Zielsetzung der kreiskirchlichen Jugendarbeit verantwortlich.

§ 2

Aufgaben des Arbeitsbereiches

  1. Umsetzung der Konzeption für Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan
  2. Koordinierung und Förderung der Zusammenarbeit der verschiedenen Formen der Jugendarbeit im Kirchenkreis.
  3. Planung, Durchführung oder/ und Mitwirkung bei Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende.
  4. Förderung des ökumenischen Gedankens in der Jugendarbeit.
  5. Absprachen und Zusammenarbeit mit anderen Fachausschüssen und sonstigen Gremien und Diensten auf synodaler Ebene.
  6. Entsendung von Delegierten in synodale Gremien.
  7. Vorschlag von zwei Fachvertreterinnen und Fachvertretern an den KSV als Vertreterinnen und Vertreter der jüngeren Generation in der Kreissynode nach Artikel 99 Absatz 2e KO.
  8. Beratung der Gemeinden, Nachbarschaften und Verbände in Fragen der Jugendarbeit
  9. Mitwirkung und Vertretung der evangelischen Jugendarbeit des Kirchenkreises auf landeskirchlicher Ebene
    • Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugendarbeit und der Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland.
    • Entsendung von Delegierten zur Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland
  10. Mitwirkung und Vertretung der evangelischen Jugendarbeit des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit
    • Jugendpolitische Arbeit
    • Entsendung von Delegierten in öffentliche Gremien.
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Mitarbeit im Kreisjugendring Bad Kreuznach e.V.

 § 3

Aufgaben des Fachausschusses

Der synodale Fachausschuss für Jugendarbeit leitet die Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan. Das Jugendreferat, die bündische evangelische Jugend, der CVJM und die Kirchengemeinden sind Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Evangelische Jugend im Rheinland“. Die „Evangelische Jugend im Rheinland“ ist Mitglied der als Jugendverband gemäß § 12 SGB VIII anerkannten „Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Rheinland Pfalz“. Der Fachausschuss nimmt die Funktion des Jugendverbandes für diese Verbandsmitglieder nach §12 SGBVIII wahr.

Die folgenden Aufgaben nimmt der Fachausschuss für Jugendarbeit wahr:

  1. Aufsicht über die Arbeit des Arbeitsbereiches sowie über die Umsetzung der Konzeption. Dazu gehört insbesondere, die Dienststellenleitung regelmäßig zu beraten, zu begleiten und zu beaufsichtigen.
  1. Beratung der Kreissynode und des Kreissynodalvorstandes in Fachfragen. Der Fachausschuss hat Antragsrecht bei der Kreissynode. Der Fachausschuss legt der Kreissynode jährlich einen schriftlichen Bericht vor.
  1. Fortschreibung der Konzeption des Arbeitsbereiches.
  1. Anhörung und Beratung bei der Anstellung und Entlassung der Dienststellenleitung.
  1. Anstellung, Eingruppierung und Höhergruppierung aller anderen haupt- und nebenberuflich Beschäftigten des Arbeitsbereiches im Rahmen des von der Kreissynode beschlossenen Stellenplanes, vorbehaltlich der aufsichtlichen Genehmigung.
  1. Beschluss der Dienstanweisungen sowie evtl. der Arbeitsplatzbeschreibungen auf Vorschlag der Dienststellenleitung.
  1. Gewährung von Urlaub, Sonderurlaub und Fortbildungsmaßnahmen der Dienststellenleitung (in der Regel durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden)
  1. Aufstellung des Haushaltsplans und des Stellenplans zur Vorlage an die Kreissynode.
  1. Entscheidung über Aufträgen von mehr als 5.000,00 € im Rahmen des von der Kreissynode beschlossenen Haushaltsplanes.
  1. Entnahmen aus freien Rücklagen des Arbeitsbereiches. Ab einer Entnahme über 5000 Euro ist der KSV schriftlich zu informieren. Eine Entnahme aus der gebundenen Ausgleichsrücklage kann der Fachausschuss beim Kreissynodalvorstand beantragen.
  1. Weitere, auf den Arbeitsbereich inhaltlich abgestimmte Aufgaben, können dem Fachausschuss vom KSV übertragen werden.

§ 4

Dienststellenleitung

Für die Führung der laufenden Geschäfte des Arbeitsbereiches wird nach Anhörung und Beratung des Fachausschusses durch den Kreissynodalvorstand eine Dienststellenleiterin bzw. ein Dienststellenleiter eingesetzt. Zu den Aufgaben der Dienststellenleitung gehören insbesondere:

  1. Vorbereitung zur Aufstellung des Haushaltsplans und des Stellenplanes im Rahmen des von der Kreissynode festgelegten Budgets.
  1. Bewirtschaftung des Haushaltsplans und Anordnungsberechtigung. Die „Sachliche Richtigkeit“ wird entweder durch die Stellvertretung oder durch die Verwaltung oder durch ein vom Fachausschuss bestimmten Mitglied desselben festgestellt.
  1. Vergabe von Aufträgen bis zu 5.000,00 € im Einzelfall.
  1. Vorbereitung der Anstellung, Eingruppierung und Höhergruppierung aller haupt- und nebenberuflich Beschäftigten des Arbeitsbereiches im Rahmen des von der Kreissynode beschlossenen Stellenplanes.
  1. Personalplanung und Personalauswahl sowie entsprechende Vorschläge an den Fachausschuss bei Einstellung und Entlassung der Mitarbeitenden.
  1. Erstellung der Dienstanweisungen zur Vorlage an den Fachausschuss
  1. Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden des Arbeitsbereiches.
  1. Gewährung von Urlaub, Sonderurlaub und Fortbildungsmaßnahmen der Beschäftigten des Arbeitsbereiches.

§ 5

Zusammensetzung und Amtszeit

  1. Dem Ausschuss sollen nicht mehr als 11 stimmberechtigte Mitglieder angehören:
  1. die/der vom Kirchenkreis An Nahe und Glan beauftragte Pfarrer(in) für die Jugend
  2. ein Mitglied des Kreissynodalvorstandes
  3. ein Mitglied aus dem Kreis der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gemeindlichen Jugendarbeit
  4. ein/e Vertreter/in des CVJM Kreisverbandes Nahe – Mosel – Hunsrück
  5. ein/e Vertreter/in der bündischen evangelischen Jugend – Nahe
  6. ein Mitglied aus dem Bereich der Schulen
  7. bis zu 4 Mitgliedern aus dem Bereich der Ehren- und Nebenamtlichen
  1. Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse sind die Nachbarschaften im Kirchenkreis zu berücksichtigen. Weiterhin ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten.
  1. Für die Mitglieder können Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter benannt werden.
  1. Mindestens 2 Mitglieder des Fachausschusses müssen Mitglieder der Kreissynode sein.
  1. Die Kreissynode wählt die Mitglieder des Fachausschusses.
  1. Die vom Kirchenkreis angestellten hauptamtlichen Mitarbeitenden in der Jugendarbeit sind mit beratender Stimme im Ausschuss vertreten
  1. Der Fachausschuss kann zu seiner Beratung fachkundige Personen hinzuziehen.
  1. Die Mitglieder des Fachausschusses werden für die Amtsdauer der Kreissynode gewählt.

§ 6

Vorsitz des Fachausschusses

  1. Der / Die Vorsitzende des Ausschusses und sein /ihr Stellvertreter/Stellvertreterin werden auf Vorschlag des Ausschusses aus dem Kreis der Mitglieder des Fachausschusses von der Kreissynode gewählt.
  1. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende, leitet die Sitzung und sorgt für die Ausführung der Beschlüsse.

§ 7

Arbeitsweise

  1. Der Fachausschuss tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch vier Mal jährlich. Er ist einzuberufen, wenn ein Drittel seiner gewählten Mitglieder oder der Kreissynodalvorstand dies verlangen.
  1. Die Einladungen ergehen unter Angabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vor der Sitzung.
  1. Für die Beratung und Beschlussfassung des Fachausschusses gilt Artikel 27 der KO sinngemäß.
  1. Über die Sitzungen des Ausschusses ist eine Niederschrift anzufertigen, die allen Mitgliedern sowie dem Kreissynodalvorstand zuzusenden ist.

§ 8

Geschäftsordnung

Weitere Einzelheiten können durch eine Geschäftsordnung geregelt werden, die vom Fachausschuss aufgestellt wird und der Genehmigung des Kreissynodalvorstandes bedarf.

§ 9

Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt nach der Genehmigung durch die Kirchenleitung mit der Veröffentlichung im kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
  1. Die Änderung und Aufhebung dieser Satzung bedarf der Beschlussfassung durch die Kreissynode und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch die Kirchenleitung.
  1. Gleichzeitig tritt die Satzung für den Fachausschuss für Jugendarbeit des Kirchenkreises An Nahe und Glan vom 06. November 1993 außer Kraft.

Zusammensetzung des Kreissynodalen Jugendausschusses An Nahe und Glan (KSJA)

Stimmberechtigte Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Beratende Mitglieder
Sascha Schmidt Vorsitzender und Vertreter der beJ

Stefan Maus stellv. Vorsitzender

Elke Stöve-Hahn Vertreterin der Schulen

Christine Budschat Vertreterin der Hauptamtlichen

Astrid Peekhaus Vertreterin des KSV

Christel Niebergall Vertreterin des CVJM

Anna Lichtenthaeler Vertreterin der Ehrenamtlichen

Lisa-Marie Jost Vertreterin der Ehrenamtlichen

Ron Budschat Vertreter der Ehrenamtlichen

Katharina Hapka Vertreterin der Ehrenamtlichen

N.N. Vertreter der Ehrenamtlichen

Silke Metzner Stellv. Schulen

Marie Sophie Gerth Stellv. Ehrenamt

Hannah Grammes Stellv. Ehrenamt

Luka Keller Stellv. Ehrenamt

Carla Peekhaus Stellv. Ehrenamt

Jonas Scheidtweiler Stellv. Ehrenamt

Sabine Götzinger Stellv. beJ

Elisabeth Nonnenbroich Stellv. Hauptamtliche

Stefanie Demand Stellv. CVJM

N.N. Stellv. KSV

Anika Weinsheimer Ev. Jugendreferat

Gianluca Giongo Ev. Jugndreferat

Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan

Die aktuelle Konzeption für die Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan ist von der Kreissynode auf Antrag des Kreissynodalen Jugendausschusses im Juni 2022 so verabschiedet und beschlossen worden. Die vorliegende Konzeption löst die alte Konzeption für Jugendarbeit aus dem Jahre 2008 ab.

Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan

1. Präambel

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit geschieht, um der Kinder und Jugendlichen willen. In ihr begleiten von der Kirche beauftragte Menschen – Ehrenamtliche sowie neben- und hauptberuflich Beschäftigte – Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Suche nach Antworten auf deren Lebens- und Glaubensfragen.

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit eröffnet Selbstbildung, stärkt die Entwicklung der Subjektbildung durch Erfahrung von Gemeinschaft, Selbstwirksamkeit und sozialem Engagement. Sie eröffnet Kindern und Jugendlichen demokratische Bildung und aktive Mitgestaltung an der Gesellschaft.

Diese Konzeption beschreibt, WER (Träger) mit WAS (Inhalte), WO (Ebene, Sozialraum) und WIE/AUF WELCHE ART UND WEISE (Kommunikation zwischen Trägern, Kindern, Jugendlichen, Haupt- und Ehrenamtlichen) in der Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan agiert.

2. Selbstverständnis der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan

theologisch

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit ist Lebensäußerung der Evangelischen Kirche, die sich zur frohen Botschaft von Jesus Christus als Schlüssel zu einem gelingenden Leben bekennt.  In Jesus Christus begegnen wir dem Menschen gewordenen Gott, der uns und diese Welt aus Liebe geschaffen hat. Gott beruft uns, diese Liebe weiterzutragen und gemeinsam mit ihm die Schöpfung zu bewahren.

Gott lädt uns alle ein, in einer Gemeinschaft des Friedens und der Gerechtigkeit zu leben. Gott vergibt uns und hält an uns fest, wenn wir scheitern. Gott fängt uns auf und eröffnet uns ein neues Leben.  Auf ihn dürfen wir hoffen ein Leben lang und über dieses Leben hinaus.

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit nimmt Kinder und Jugendliche ganzheitlich an, als Menschen mit Leib und Seele, mit Hoffnungen, Freuden, Sorgen, Ängsten, Schuld und Sehnsüchten, mit ihrem Verstand und ihren Gefühlen. So eröffnet sie ihnen die Möglichkeit, sich selbst, diese Welt und Gott zu verstehen und im Glauben, Sinn und Orientierung für ihr Leben zu finden.

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit wird in der Beziehung zwischen Menschen und zu Gott gestaltet. Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen, gehen partnerschaftlich mit ihnen um und respektieren individuelle Grenzen.

gesellschaftlich

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit ist professioneller Teil der Diakonie und Verkündigung sowie der Sozialen Arbeit und ist zugleich eigenständige Jugendarbeit.

Ihr Handeln basiert auf den grundlegenden Prinzipien des sozialen Ausgleichs und sozialer Gerechtigkeit, der Achtung der Menschenrechte sowie von Toleranz und Vielfalt. Die Übernahme gemeinsamer und gesellschaftlicher Verantwortung sowie der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung und die Förderung demokratischer und politischer Bildung sind darüber hinaus Wesensäußerung evangelischer Kinder- und Jugendarbeit.

Sie hat ein positives Bild von jungen Menschen und orientiert sich an deren jeweiligen Lebenslagen, Ressourcen, Bedürfnissen und Interessen.

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit hat den gesetzlichen Auftrag, Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck zu bringen und zu vertreten.

pädagogisch

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit gründet ihr Handeln auf den Prinzipien: Freiwilligkeit, Offenheit, Partizipation, Niedrigschwelligkeit, Bildung und Geschlechtergerechtigkeit.

Sie richtet ihr Handeln darauf aus, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Prozessen ihrer Identitätsentwicklung, Persönlichkeitsentfaltung und ihrer Selbstbildung zu unterstützen. Sie sollen ermutigt und in ihrer Entwicklung begleitet und unterstützt werden. Die Entwicklung einer Kultur der Achtsamkeit in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit soll dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt zu schützen.

Sie knüpft an den Interessen und Bedürfnissen junger Menschen an, ermöglicht Mitbestimmung und Mitgestaltung, regt zu sozialem Engagement an und zeichnet sich durch eine Vielzahl von Methoden aus.

3. Struktur der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis An Nahe und Glan

In der Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan arbeiten Kirchengemeinden, die beiden Jugendverbänden beJ und CVJM und das Jugendreferat des Kirchenkreises eng miteinander zusammen.

Sie sind gleichwertiger Partner mit unterschiedlichen Funktionen in ihrem Wirken für und mit Kindern und Jugendlichen. In der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter*innen eng zusammen. Ehrenamtliches Engagement wird dabei durch hauptamtliche Arbeit qualifiziert und gefördert.

Die Kinder- und Jugendarbeit auf kreiskirchlicher Ebene wird durch den synodalen Fachausschuss für Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan koordiniert. Der Fachausschuss bildet sich aus haupt- und ehrenamtlichem Vertreter*innen der Gemeinden, der Verbände und des Jugendreferates. Die Geschäftsführung des Fachausschusses wird durch die Hauptamtlichen des Jugendreferats wahrgenommen.

Der synodale Fachausschuss für Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan ist Teil des presbyterial-synodalen Systems des Kirchenkreises An Nahe und Glan. Die Aufgaben, die Zusammensetzung, der Vorsitz und die Arbeitsweise des Fachausschusses sind in der Satzung des Fachausschusses für Jugendarbeit des Kirchenkreises An Nahe und Glan geregelt.

Gleichzeitig ist der Fachausschuss das höchste beschlussfassende Gremium der Evangelischen Jugend An Nahe und Glan. Die Evangelischen Jugend An Nahe und Glan ist Teil der Evangelischen Jugend im Rheinland und als Jugendverband nach § 12 SGB VIII und als Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt. Der Fachausschuss vertritt, entsendet und positioniert sich als Evangelische Jugend An Nahe und Glan in gesellschaftlichen, politischen, kirchlichen und verbandlichen Belangen.

4. Träger der Jugendarbeit

Die Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan wird von den Kirchengemeinden, den Jugendverbänden (zurzeit beJ und CVJM) und dem Jugendreferat des Kirchenkreises An Nahe und Glan gestaltet und verantwortet.

4.1 Gemeinden

Die gemeindliche Kinder- und Jugendarbeit wird von den jeweiligen Kirchengemeinden verantwortet. Sie geschieht dort, wo Ehrenamtliche und/oder Hauptberufliche mit Kindern und Jugendlichen offene und gruppenbezogenen Angebote, Freizeiten und Projekte initiieren und gestalten.

Die Kinder- und Jugendarbeit wird in der Regel durch den Jugendausschuss des jeweiligen Presbyteriums begleitet und verantwortet. In kleineren Gemeinden übernimmt das Presbyterium diese Aufgabe. In einigen Gemeinden unterstützen Fördervereine die Kinder- und Jugendarbeit.

4.2 Jugendverbände

Jugendverbände sind demokratische Einrichtungen der Selbstorganisation und Interessenvertretung junger Menschen. Sie sind der organisatorische Zusammenschluss von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit gemeinsamen Zielen und festgelegten Strukturen. Ihr Wirken geht über die gemeindliche Ebene hinaus.

4.2.1 beJ

Die bündische evangelische Jugend -Nahe (beJ-Nahe) ist ein rein ehrenamtlicher Jugendverband mit ca. 200 Mitgliedern aller Altersklassen und mit vielen assoziierten Freunden, in der Trägerschaft des evangelischen Kirchenkreises An Nahe und Glan. Seit 1967 hat Sie ihren Hauptsitz in der Kirchengemeinde Bad Kreuznach.

Die historischen Wurzeln der beJ finden sich in der evangelischen Kirche und der Idee der „bündischen Jugendbewegung“ wieder. Aus ihnen ergeben sich die Ziele, die der Arbeit des Bundes zugrunde liegen:

  • Unmittelbare Erfahrungen und Erlebnisse in der verbindlichen Gemeinschaft und der Natur zu ermöglichen und die damit verbundenen sozialen (z.B. ein kooperatives und konstruktives Miteinander in der Gruppe unter der Integration von Jung und Alt, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft) und ökologischen (z.B. Umweltbewusstsein, Leben im Einklang mit der Natur) Handlungskompetenzen zu fördern;
  • Den Kindern und Jugendlichen eine Hilfe zu sein auf dem Weg, freie und gegenüber der Gemeinschaft verantwortliche Menschen zu werden;
  • Ansporn und Hilfe zu geben, um bei der Auseinandersetzung mit individuellen und sozialen Problemen zur Kritikfähigkeit und persönlichen Standortbestimmung auf der Grundlage christlicher Ethik beizutragen.

In der Zielsetzung sieht sich die beJ des Weiteren den Zielen der weltweiten Ökumene, dem Frieden, sowie der Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung verpflichtet, daher stehen ihre Veranstaltungen für alle offen, egal welcher Kirche, Religion und ethnischen oder gesellschaftlichen Schicht sie angehören.

Die Arbeit lässt sich in drei Schwerpunktfelder aufteilen:

Bekannt sind vor allen die Zeltlager: Ohne Strom, fließend Wasser, Internet, Fernsehen und andere „Notwendigkeiten“ der modernen Zivilisation verbringen Ehrenamtliche mit Kindern und Jugendlichen aufregende und abwechslungsreiche Tage in der freien Natur.

Über das Jahr verteilt werden kleinere Freizeiten und Aktivitäten, wie z. B. Kanufreizeiten, Kletterfreizeiten, Ausflüge und Fortbildungen veranstaltet.

Ein dritter Schwerpunkt der Arbeit ist gleichzeitig Ausgangspunkt vieler Aktivitäten. Es ist das auch überregional bekannte Selbstversorgerhaus Bootshaus Boos, dass seit 1983 ehrenamtlich durch die beJ verwaltet wird. Das Haus befindet sich im Besitz der Ev. Kirchengemeinde Bad Kreuznach.

Die Struktur der beJ:

Die beJ ist kein Verein, sondern ein Bund, hat aber aus organisatorischen Gründen vereinsähnliche Strukturen angenommen. Sie besteht aus ehrenamtlichen Jugendlichen und Erwachsenen, die gemeinsam Jugendarbeit für und mit Mädchen und Jungen verschiedener Altersstufen machen. Die Jugendarbeit der beJ orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und ist daher in ihren Formen wandelbar.

Der Hauptvorstand leitet die Geschäfte und wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Das zentrale Gremium ist jedoch der sogenannte Rat, dem der Vorstand vorsteht, in dem alle verantwortlich aktiven Mitglieder stimmberechtigt sind und in dem alle Aktivitäten besprochen und geplant werden. So arbeiten die einzelnen Gruppen der beJ im Rahmen des gemeinsamen Hauptvorstandes zusammen, bestimmen jedoch ihre Tätigkeit selbstständig.

Ein weiteres wichtiges Gremium in der Organisationsstruktur der beJ ist der Bootshausausschuss.

Der Bootshausausschuss trifft sich monatlich und kümmert sich sowohl um die Instandhaltung von Haus und Grundstück durch Organisation und Durchführung von Arbeitswochenenden, als auch um die Vermietung und Abnahme des Hauses.

Hauptamtliche Unterstützung erfährt die beJ durch den/die Leiter*in der Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan.

Die beJ wirkt nach außen:

Im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements arbeiten Vertreter der beJ in verschiedenen kreis- und landeskirchlichen sowie als Vertreter der evangelischen Jugend in verschiedenen politischen Gremien mit.

4.2.2     Christlicher Verein Junger Menschen CVJM

Der CVJM Kreisverband Nahe-Mosel-Hunsrück e.V. ist ein Zusammenschluss verschiedener CVJM Ortsvereine. Zu ihm gehören Menschen mit vielen unterschiedlichen Gaben, die auf der Grundlage der Bibel und der Pariser Basis schwerpunktmäßig in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig sind. Sie leben dabei eine für alle offene christliche Gemeinschaft.

Missionarisches Ziel

Grundlage unserer Arbeit ist die, 1855 beschlossene, 1974 ergänzte, Pariser Basis:

„Die Christlichen Vereine junger Männer haben den Zweck, solche jungen Männer miteinander zu verbinden, welche Jesus Christus nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen, das Reich ihres Meisters unter jungen Männern auszubreiten.“

„Die CVJM sind als eine Vereinigung junger Männer entstanden. Heute steht die Mitgliedschaft allen offen. Männer und Frauen, Jungen und Mädchen aus allen Völkern und Rassen, Konfessionen und sozialen Schichten bilden die weltweite Gemeinschaft im CVJM. Die „Pariser Basis“ gilt heute im CVJM Gesamtverband in Deutschland e.V. für die Arbeit mit allen jungen Menschen.“

Für uns heißt das, wir wollen dem Menschen mit seinen Interessen und Bedürfnissen, seinen Gaben und Grenzen gerecht werden, ihm vom Evangelium her zum persönlichen Glauben an Jesus einladen und auf diese Weise auch zur Entwicklung seiner Persönlichkeit beitragen.

Unser Ziel ist es, dass Menschen:

  • Jesus nachfolgen
  • Sinn und Ziel des Lebens erkennen
  • eine persönliche Beziehung zu Gott aufbauen und pflegen
  • Sich selbst finden
  • Verständnis und Geduld für den Menschen haben
  • Selbsteinschätzung erlernen
  • Gemeinschaft erfahren
  • gegenseitiges Verständnis lernen und üben
  • Dienste und Aufgaben wahrnehmen
  • Maßstäbe gewinnen
  • an der christlichen Gemeinschaft orientiert
  • an der biblischen Botschaft ausgerichtet
  • Gaben entdecken und entfalten
  • Gaben als Begabung und Aufgabe sehen
  • Befähigung zur Verantwortung lernen
  • Kompetenz vermitteln
  • geistliche Erfahrungen und Einsichten
  • persönliche Entwicklung

Mitarbeitende im CVJM

Ehrenamtlichkeit ist ein Prinzip unserer Arbeit. CVJM Arbeit will möglichst viele Menschen mit ihren Begabungen wahrnehmen und sie ernst nehmen. Wir möchten das Priestertum aller Gläubigen bereits im Jugendbereich erfahrbar machen. Jugendliche lernen so soziale Kompetenz und Engagement für unsere Welt und ihre Mitmenschen.

Hauptamtliche Arbeit geschieht im CVJM als Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zum Beispiel bei der Aus- und Fortbildung, regelmäßigen Mitarbeiterkreisen und der Ergänzung zur wöchentlichen Gruppenarbeit.

Ökumenische Ausrichtung

Als missionarische Arbeit sind unsere Gruppen für alle offen, egal welcher Kirche, Religion und ethnischen oder gesellschaftlichen Schicht sie angehören. In unserer Region fühlen wir uns trotz oder gerade wegen dieser Offenheit der evangelischen Landeskirche zugehörig und in ihr beheimatet. Wir möchten mit ihr zusammen eine lebendige Gemeinde verwirklichen.

Vereinsstruktur

Im CVJM geschieht eine verbandorganisierte christliche Jugendarbeit, zu der alle eingeladen sind, bei der alle mitmachen können und bei der viele Jugendliche lernen, Verantwortung zu übernehmen. Wir sind der Meinung, dass dafür die Vereinsstruktur die beste Möglichkeit bietet. So wird die kontinuierliche, größtmögliche Beteiligung von jungen Menschen an Strukturen und Entscheidungen gewährleistet.

Angebote im Kreisverband

Die Spannbreite der Angebote umfasst dabei die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in getrennt- und gemischtgeschlechtlichen Gruppen. Ebenso gibt es eine Arbeit unter jungen Erwachsenen. Einer der Schwerpunkte ist hier vor allem die Förderung und Begleitung des Ehrenamts.

Neben Gruppenstunden, Freizeitangeboten und Mitarbeiterschulungen gibt es eine Musik- und Sportarbeit sowie unsere internationale Arbeit.

Der CVJM Kreisverband ist in den Kirchenkreis An Nahe und Glan integriert und arbeitet dort in den verschiedenen Gremien mit.

4.3 Jugendreferat

Das Evangelische Jugendreferat ist eine Einrichtung des Kirchenkreises An Nahe und Glan. Es ist Fachstelle für evangelische Jugendarbeit im Kirchenkreis und zugleich die Geschäftsstelle der Ev. Jugend An Nahe und Glan. Die Fachkräfte sind Ansprechpartner*innen für Jugendliche und Erwachsene, die sich ehrenamtlich oder hauptberuflich in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit engagieren. Im Jugendreferat arbeiten die Fachkräfte im Team zusammen und koordinieren auf operativer Ebene die Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis. Die Fachkräfte wirken auf mehreren Arbeitsebenen mit unterschiedlichen Handlungsdimensionen.

4.3.1 Pädagogisches, theologisch-diakonisches & professionelles Handeln 

VERLÄSSLICHE VERTRAUENSPERSON SEIN:

Die Fachkräfte des Jugendreferates fungieren als vertrauensvolle Ansprechpartner*innen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie für (ehrenamtliche und hauptamtliche) Multiplikator*innen. Sie leisten individuelle pädagogische Beratung, seelsorgerliche Begleitung und persönliche Unterstützung.

PÄDAGOGISCHE PARTIZIPATION ERMÖGLICHEN:

Die Fachkräfte im Jugendreferat verstehen Beteiligung als grundlegendes Prinzip ihrer Arbeit, fördern Partizipationsprozesse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und schaffen die entsprechenden Strukturen und Rahmenbedingungen.

BILDUNGSRÄUME UND -PROZESSE GESTALTEN:

Die Fachkräfte des Jugendreferates schaffen, in Übereinstimmung mit den im §11 SGB VIII formulierten Anforderungen an Jugendarbeit, vielfältige Anlässe für (Selbst)Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie entwickeln, fördern und gestalten insbesondere Strukturen und Bildungsräume für Demokratiebildung und eine Bildung für nachhaltige Entwicklung.

JUNGE MENSCHEN IM CHRISTLICHEN GLAUBEN BEGLEITEN:

Die Fachkräfte des Jugendreferates tragen besondere Verantwortung für die Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Glaubens- und Sinnfragen sowie für die Orientierung an evangelischen Grundsätzen. Sie nehmen die spirituellen Bedürfnisse von jungen Menschen und die ihres eigenen Lebens ernst und geben ihnen Gestalt.

VERNETZUNG UND FACHKOOPERATIONEN GESTALTEN:

Die Fachkräfte des Jugendreferates arbeiten an der Gestaltung von Kirche mit.  Sie vernetzen die fachliche Zusammenarbeit von Verbänden, Vereinen und Institutionen sowie von Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Kinder- und Jugendarbeit.

PÄDAGOGISCHE UND POLITISCHE INFORMIERTHEIT ERLANGEN:

Die Fachkräfte des Jugendreferates setzen sich mit den aktuellen fachpädagogischen und sozialwissenschaftlichen Theorien und Konzepten der Kinder- und Jugendarbeit sowie aktuellen kirchen- und gesellschaftspolitischen Entwicklungen auseinander.

4.3.2 Politisches & strategisches Handeln

FÜR INTERESSEN UND BETEILIGUNG JUNGER MENSCHEN EINSETZEN (LOBBYARBEIT): Die Fachkräfte des Jugendreferats treten auf unterschiedlichen Ebenen in Kirche und Gesellschaft offensiv für Interessen, Bedürfnisse und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein.

BEFÄHIGUNG JUGENDLICHER ZU POLITISCHER PARTIZIPATION:

Die Fachkräfte des Jugendreferats befähigen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags (§ 11 SGB VIII, § 12 SGB VIII) zu politischer Mitbestimmung, gesellschaftlichem Engagement, gemeinschaftlicher Gestaltung, Mitverantwortung und Selbstorganisation.

FREIRÄUME GESTALTEN UND VERTEIDIGEN:

Die Fachkräfte im Jugendreferat setzen sich für öffentliche, halböffentliche und institutionalisierte Freiräume von Kindern und Jugendlichen ein.

DAS ARBEITSFELD JUGENDARBEIT (§ 11 SGB VIII) UND DEN JUGENDVERBAND (§ 12 SGB VIII) VERTRETEN:

Die Fachkräfte des Jugendreferats setzen sich für ihr Arbeitsfeld sowie den Jugendverband und damit verknüpfte fachliche Belange in kirchlichen und politischen Gremien und Bezügen ein.

4.3.3 Verwaltungs- & Organisationshandeln

DIE EIGENE EINRICHTUNG UND ORGANISATION VERWALTEN:

Die Fachkräfte des Jugendreferates führen die Geschäfte der Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan.

FINANZIELLE RESSOURCEN ORGANISIEREN:

Die Fachkräfte des Jugendreferates betreiben in verschiedenen Kontexten passgenaue Mittel- und Programmakquise, setzen zur Verfügung stehende Mittel nachhaltig ein und nutzen vorhandene Ressourcen im Sozialraum.

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT LEISTEN: Die Fachkräfte des Jugendreferats leisten zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit. Sie beziehen dabei die Lebenswirklichkeit junger Menschen mit ein.

5. Herausforderungen & Ausblick

Um die in dieser Konzeption beschriebene Kinder- und Jugendarbeit zu sichern und zukunftsfähig weiterzuentwickeln, müssen die Kreissynode, der Kreissynodalvorstand und der Synodale Fachausschuss für Jugendarbeit gemeinsam gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen in den Blick nehmen und an tragfähigen Lösungen arbeiten.

Wie wurde was in der Evangelischen Jugend An Nahe und Glan

Da Zukunft aus Vergangenheit entsteht sind hier Beschlüße, Positionen und Einschätzungen der Kreissynode, des Kreissynodalvorstandes und des Kreissynodalen Jugendausschusses An Nahe und Glan:

• zum Strukturpapier „Vertraut den neuen Wegen“
• der Satzung für Jugendarbeit im Kirchenkreis An Nahe und Glan
• und der Konzeption für den Kirchenkreis An Nahe und Glan eingestellt

Synodenbeschluß 2022

Die zweite Stelle im Jugendreferat wird nach dem Ausscheiden von Günter Kistner erneut besetzt. Hauptaufgabenschwerpunkt der Stelle soll die Funktion und Ausgestaltung der Fach- und Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie in Stadt und Landkreis Bad Kreuznach im Bundesprogramm Demokratie leben! sein. Die Wiederbesetzung der zweiten Stelle soll auf 5 Jahre befristet werden.

Der synodalen Fachausschuss bleibt bestehen und nimmt seine Verantwortung im Rahmen der durch die Kreissynode beschlossenen Satzung weiter war.

Erläuterung:

Um diese 2. Fachkraft im Jugendreferat gut in ihre Funktion einarbeiten zu können, soll eine Anstellung bereits ab 01.01.2023 geschehen. Die dafür notwendigen zusätzlichen Finanzmittel sollen aus den Rücklagen des Jugendreferates entnommen werden. Dieser nahtlose personelle Übergang sichert in erheblichem Maße den Status als zuverlässige Fach- und Koordinierungsstelle in der Partnerschaft für Demokratie in Stadt und Landkreis Bad Kreuznach gegenüber den Zuschussgebern Stadt und Landkreis Bad Kreuznach.

Die möglicherweise entstehenden Haushaltsdefizite in den nächsten Jahren können, sofern sich keine zusätzlichen Refinanzierungsmöglichkeiten ergeben, durch die Rücklagen des Jugendreferates sichergestellt werden.

Durch diesem Beschluß wurde die neue Konzeption verabschiedet, die Verantwotung des Fachausschusses  für das Arbeitsfeld bestättigt und die 2. Stelle im Jugendreferat gesichert.

Haushaltskosolidierung 2018 / 2019
Im Rahmen der Diskussion um die Haushaltskonsolidierung gibt es 2 Dokumente von Bedeutung

Die verabschiedete Beschlußvorlage für die Synode

Konzeption des Kirchenkreises

Die Ziele, Aufgaben und die Arbeit des Kirchenkreises sollen in einer Kirchenkreiskonzeption von der Synode beschlossen werden. Dazu liegt seit Februar 2014 ein erster Entwurf vor, der hier als Download (klick!) zur Verfügung steht

Strukturpapier des Kirchenkreises

Auf der Herbstsynode 2006 wurde das Papier „Die Zukunft ist dein Land“ als Diskussionsgrundlage für Gemeinden und Ausschüsse verabschiedet. Die Umsetzung dieses Vorschlag bedeutet für das Jugendreferat massive Kürzungen. Das gesamte Papier kann hier eingesehen werden und steht als Download (klick!) zur Verfügung.

In einer zweiten Fassung werden permanent Fragen und Anmerkungen zu dem Papier mit Fußnoten kenntlichgemacht und können eingesehen werden. Download (klick!)

Der  Auszug der die Konsequenzen für Jugendreferat CVJM und beJ verdeutlicht kommt unten und die Einschätzung des KSJA ist als Download (klick!) eingestellt:

Die Frühjahrssynode 2007  hat eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingerichtet Die Rückmeldungen zu dem Strukturpapier aufzunehmen und in eine neue Vorlage einzuarbeiten. Diese Vorlage wird die Herbstsynode 2007 unter dem Titel „Vertraut den neuen Wegen“ diskutieren. Erfreulich das viele Gemeinden die drastischen Einschnitte in der Jugendarbeit als nicht zukunftsfähig eingeschätzt haben. „Vertraut den neuen Wegen“ steht nun als Download (klick!) zur Verfügung

Das Papier „Vertraut den Neuen Wegen“ soll gemäß dem Beschluß der Synode 2011 überprüft werden. In diesem Zusammenhang soll auch  evaluiert werden, welche Erfahrungen die einzelnen Arbeitsbereiche mit der Budgetverantwortung gemacht haben. Beschluss (klick!)

Satzung des Fachausschusses

In der Diskussion um die Satzung des Fachausschusses sind folgende Texte bedeutsam.

In diesem einleitenden Text hat Ute Sparschuh vom Amt für Jugendarbeit den Stellenwert des Fachaussschusses geklärt. Auf der einen Seite ist er Arbeitsbereich des Kirchenkreises auf der anderen Seite Organ des Jugendverbandes Evangelische Jugend. Worddokument (klick!)

Der Fachausschuss selbst hat in seiner Sitzung am 25.2.2008 beschlossen, die Synode möge folgende Fassung beschliessen. Hier sind die derzeit gültige und die Neufassung synoptisch nebeneinandergestellt  Worddokument (klick!)

Aufgrund der Budgetierung will der KSV möglichst einheitliche Satzungen. Deshalb schlägt der KSV folgende Fassung vor. Worddokument (klick!)

In der folgenden Fassung sind die Punkte blau oder rot markiert die im Jugendausschuss am 8. Juni diskutiert werden sollten. Worddokument (klick!)

Die Beratung im Jugendausschuss am 8. Juni  2009 im endete mit folgendem Änderungsantrag (klick!) der nun der Synode am 20.6.2009 vorgelegt werden soll. Sollte die Synode sich in allen Punkten dem Votum des Ausschusses anschließen hätte die  Satzung folgende Fassung Worddokument (klick!)

Die Synode halt folgende Satzung beschlossen. Download (klick!)