Förderung von Kindern einkommenschwacher Eltern

Alle wichtigen Formblätter sind zu finden unter:

http://www.ljr-rlp.de/landesjugendring/foerdern/freizeiten/soziale-bildung.html

Im Landeshaushalt 2012 stehen zusätzliche Mittel für die Förderung sozialer Bildungsmaßnahmen in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. Landesjugendring, Landesjugendamt und Jugendministerium haben sich bei der Entscheidung über eine sinnvolle Einsatzmöglichkeit darauf geeinigt, dass diese Mittel zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut beitragen sollten. Mit einem aktuellen Rundschreiben hat das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen uns nun offiziell daru?ber informiert, dass ab sofort eine erhöhte Förderung einkommensschwacher Teilnehmer/-innen bei Maßnahmen der Sozialen Bildung möglich geworden ist und wie diese Mittel abgerechnet werden können.
Dies entspricht auch unserem gemeinsamen Ziel, die Angebote der Jugendverbände noch stärker allen Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen. Nicht zuletzt mit unserer Kampagne gegen Jugendarmut „wir sind jetzt – Jugendverbände für ein gerechtes Aufwachsen ohne Armut“ haben wir im letzten Jahr den Sozialtopf für Freizeiten eingerichtet und auch im Jugendministerium dafür geworben, die Teilnahme sozial benachteiligter junger Menschen an Maßnahmen der Jugendverbände stärker zu fördern. So sehen wir die zusätzlichen Fördermittel auch als Weiterentwicklung unserer Initiative.
Organisatorische und verfahrenstechnische Hinweise:

Die zusätzlichen Mittel stehen vorerst für das Jahr 2012 zur Verfügung.

Sie gelten für Maßnahmen im Bereich Nr. 2.2 – 2.6 VV-JuFöG. Der erhöhte Fördersatz gilt nicht fu?r das Programm „Soziale Bildung Plus“ sowie Tagesveranstaltungen der sozialen Bildung (Nr. 2.7 VV-JuFöG)

Teilnehmer/-innen aus einkommensschwachen Familien können einen erhöhten Fördersatz von bis zu 7,50 Euro/Tag erhalten.

Folgende Zielgruppe soll erreicht werden:

Kinder/Jugendliche, für die Lernmittelfreiheit oder die unentgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln besteht

Familien, die Grundleistungen nach SGB II oder SGB XII (Sozialhilfe) erhalten

Familien, die Wohngeld beziehen

Familien, die Kinderzuschlag beziehen

oder Kinder aus Familien mit vergleichbaren Einkommensverhältnissen

Der Veranstalter muss die gezielte Verwendung fu?r die Förderung einkommensschwacher Teilnehmer/-innen darlegen. Dies erfolgt über eine Bestätigung des Veranstalters auf einem Beiblatt, dass er für die Teilnehmerin/den Teilnehmer den Teilnahmebeitrag um mindestens 7,50 Euro/Tag gesenkt hat. Das Beiblatt ist dem Antrag zur Förderung der Sozialen Bildung beizulegen.

Die Berechtigung zur Inanspruchnahme des erhöhten Fördersatzes wird von den Teilnehmer/-innen gegenüber dem Veranstalter der Maßnahme dargelegt.

Eine gleichzeitige Förderung einer Maßnahme über die VV-JuFöG und das Programm „Ferienbetreuung“ ist nicht möglich.
Weitergehende Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim
Landesjugendring, Conny Strohm, Tel. 06131/960 204 oder per E-Mail: strohm@ljr-rlp.de.