1. Antragsberechtigte
Mitgliedsverbände des Landesjugendrings
2. Antragsfristen
1. April eines Jahres
3. Was kann gefördert werden?
3.1 Veranstaltungen (= Kategorie A/ vorrangige Förderung Antragsformular)
Maßnahmen der Medienpädagogik. Die Förderhöhe beträgt bis zu 2.600 €
3.2 Technik (= Kategorie B/ nachrangige Förderung Antragsformular)
Anschaffung von Medientechnik für zukünftige medienpädagogische Veranstaltungen, inkl. für den Betrieb notwendiges Zubehör (keine Ersatzteile). Mit der Inanspruchnahme der Förderung wird die Bereitschaft zum Verleih der Geräte verbunden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 2.600 €
3.3 Software
Die Förderung zusätzlicher Programmsoftware ist in begründeten Fällen förderbar.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 250 €
3.4. Werbekosten für Veranstaltungen bis zu 5 % der Gesamtkosten.
3.5 Insbesondere gefördert werden:
a) Teamer/-innenhonorare/Referent/-innenhonorare
Die Förderhöchstgrenze beträgt 600 € (brutto) pro Tag.
b) Verbrauchsmaterialien
c) Versicherungsgebühren für technische Ausstattung
d) Druck, Entwicklungs- und andere Produktionskosten von Originalen (keine Kostenübernahme für Vervielfältigungen)
e) Unterbringung und Verpflegung
f) Gebühren für die Ausleihe von technischen Geräten
4. Von der Förderung ausgeschlossen sind:
a) Fahrtkosten für Teilnehmende
b) Verwaltungskosten
c) Maßnahmen, die ebenfalls durch Bundes- oder andere Landesmittel gefördert werden.
d) Kosten für „Unvorhergesehenes“, Sonstiges“ oder „Risikopauschalen“ im Kostenund Finanzierungsplan können nicht gefördert werden.
e) Maßnahmen, die bereits seit 5 Jahren in Folge gefördert werden, haben Nachrang.
5. Eigenmittel
Die Eigenmittel müssen mindestens 20% der Gesamtkosten betragen. Unter Eigenmittel werden alle Eigen- und Drittmittel verstanden.
6. Antragsform
Anträge sollen unter Verwendung des Antragsformulars eingereicht werden. Die Anträge
sollen u?ber die Landesstellen der Mitgliedsverbände bei der Geschäftsstelle des
Landesjugendringes eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen bestehen aus:
• Antragsformular
• Projektbeschreibung
Die Antragsteller/-innen mu?ssen den medienpädagogischen Aspekt einer Maßnahme
darlegen, insbesondere
a) die Teilnehmer/-innenorientierung einer Maßnahme
b) die Handlungsorientierung einer Maßnahme
c) die medienpädagogische Methode einer Maßnahme, dazu zählt: Video- und Filmarbeit,
Fotografie, Ton- und Radioarbeit, Printmedien, PC-Arbeit u.ä.
(Medien werden in diesem Zusammenhang als „Träger zur Übermittlung und Verarbeitung
von Informationen“ verstanden. Der Begriff Medienkompetenz in Bezug auf die
Förderrichtlinien zur Medienpädagogik zielt darauf ab, Fähigkeiten zur Nutzung und
Bewertung von Medien zu erarbeiten, sowohl im technischen, im medienpolitischen als
auch im medienpädagogischen Sinne.
d) den Einsatz von Medientechnik in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen darstellen und
begru?nden.
7. Wer entscheidet?
Die Geschäftsstelle des Landesjugendrings überprüft die Anträge auf Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit. Die Anträge werden im Finanzausschuss beraten. In Anbetracht der Anzahl der in der Sitzung vorliegenden Anträge und der zur Verfügung stehenden Fördermittel kann der Finanzausschuss einmalig geltende Vergabekriterien festlegen. Der Finanzausschuss legt dem Vorstand einen Beschlussvorschlag zur Bezuschussung vor. Anträge die aufgrund inhaltlicher Bedenken vom Vorstand abgelehnt werden, können auf Verlangen des Antragstellers noch einmal im Finanzausschuss beraten werden. Der Finanzausschuss legt dem Vorstand eine abschließende Stellungnahme vor. Die nachfolgende Vorstandsentscheidung ist endgültig. Die Antragsteller/-innen erwerben mit der Bewilligung ihres Antrages keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
8. Abrechnung
Die Abrechnung der Projekte erfolgt 2 Monate nach Durchführung, Anschaffungen 2 Monate nach Bewilligungsdatum, spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres.
Die Abrechnung erfolgt unter Verwendung des Abrechnungsformulares.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:
• Abrechnungsformular
• Sachlichem Bericht (Kurzbeschreibung der durchgefu?hrten Maßnahme)
• Kopie der Rechnungsbelege. Die Originalbelege sind nur bei Nachfrage der Geschäftsstelle
des Landesjugendringes bei dieser vorzulegen.
Der Nachweis der Verwendung richtet sich nach den Förderrichtlinien des Landes Rheinland-
Pfalz (Nr. 6 ANBest-P). Werden Fördermittel nicht in dem o. g. Zeitraum abgerechnet, mu?ssen
evtl. anfallende Zinszahlungen auf Ru?ckzahlungsbeträge vom Antragsteller u?bernommen
werden.
zu 3.2 Technik (= Kategorie B/ nachrangige Förderung)
a) Technik sollte nicht für ein einmaliges Projekt angeschafft werden (in diesem Fall wird Ausleihe angeraten). Bei der Ausleihe sollte geprüft werden, ob es kostenlose Ausleihmöglichkeiten gibt.
b) Größere Anschaffungen sollten nicht auf der Ebene von Ortsgruppen oder Kirchengemeinden beantragt und gefördert werden, sondern auf der Ebene zentralerer Stellen
c) Den Geschäftsstellen der Mitgliedsverbänden geht eine jeweils aktuelle Liste der geförderten Anschaffungen zu, die über die Mittel Medientechnik gefördert wurden, um Verleihmöglichkeiten zu fördern