Maßnahmen der Sozialen Bildung sind beispielhaft für die non- formale und informelle Bildung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit. Sie dient der Persönlichkeitsbildung und der Förderung des Sozialverhaltens junger Menschen, und zwar unabhängig von vorgegebenen Strukturen oder Lehrplänen. Typisch dafür ist die Entwicklung von Projekten bzw. Spielideen für einen zusammenhängenden längeren Zeitraum. Projekte sollen die Eigenverantwortlichkeit und die Gemeinschaftsfähigkeit der Jugendlichen fördern. Dazu gehört der kompetente Umgang mit eigenen Gefühlen und Bedürfnissen und mit denen anderer, die Fähigkeit zur konstruktiven Konfliktlösung, zur Kooperation mit anderen und zur Mitgestaltung der Lebensumwelt. Die Jugendlichen sollen darin gestärkt werden, ihre Interessen und Meinungen zu äußern und sich mit denen anderer auseinander zu setzen. Soziale Bildung umfasst ebenso die Achtsamkeit gegenüber der eigenen Gesundheit und der körperlichen Integrität anderer, bewusstes und gesundes Essen, Bewegung, Entspannung sowie insgesamt die Förderung gesunder Lebensweisen. Ein sorgsamer Umgang mit der Natur und der Umwelt und die Entwicklung ökologischen Bewusstseins zählen ebenfalls dazu. Verantwortungsübernahme für andere, die Entwicklung von zuverlässigen Beziehungen, die Befähigung zur öffentlichen Meinungsäußerung und zu sozialem Engagement sind gleichfalls Bestandteile Sozialer Bildung.

Soziale Bildung bezieht Jugendliche aktiv ein und fördert einen geschlechtergerechten und respektvollen Umgang zwischen Mädchen und Jungen und zwischen den Generationen. Der Erwerb interkultureller Kompetenzen soll gleichfalls gefördert werden: die Anerkennung von Verschiedenheit, das Entwickeln von Interesse an und von Respekt vor anderen Kulturen sowie das Fördern von Offenheit für Neues.

Warum ein Pilotprojekt?

Ziel der Pilotförderung „Soziale Bildung plus“ ist es zunächst,  über einen Zeitraum von zwei Jahren Erkenntnisse zu Qualität und Ergebnissen der Maßnahmen der Sozialen Bildung zusammenzutragen. Auf dieser Basis sollen dann  Ansatzpunkte für eine bessere Förderung qualifizierter sozialer Bildungsmaßnahmen bei gleichzeitig möglichst geringem Verwaltungsaufwand entwickelt werden.

Organisatorische und verfahrenstechnische Hinweise:

1. Laufzeit der Modellförderung: 01.03.2007 bis 31.12.2008

2. In die Modellförderung „Soziale Bildung plus“ aufgenommene Maßnahmen können mit bis zu 4 Euro/Tag/TN gefördert werden.

3. Die Anmeldung einer Maßnahme ist zwingend erforderlich und erfolgt über die Landesstellen der Verbände beim Landesjugendring (Vordruck siehe Anlage). Die Anmeldefrist beträgt vier Wochen vor Beginn der Maßnahme.

4. Jede/r Antragsteller/in erhält eine Mitteilung, ob die angemeldete Maßnahme in das Pilotprojekt „Soziale Bildung plus“ aufgenommen wird.

5. Die Mittel werden vom Landesjugendring nach dem Anteil des jeweiligen Maßnahmenaufkommens des Vorjahres in Form von Budgets auf die einzelnen Verbände verteilt. Dabei werden die Anmeldungen pro Verband in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landesjugendring berücksichtigt.

6. Die Förderung der Maßnahme als Pilotförderung „Soziale Bildung plus“ erfolgt unter folgenden Bedingungen: 1. Vorlage des vollständig ausgefüllten Berichtsbogens; 2. Vorlage der Ausschreibung oder eines kurzen inhaltlichen Programmes der Maßnahme; 3. Vorlage des ausgefüllten Verwendungsnachweises bis 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme (analog Regelförderung gemäß Punkt 2 VV-JuFöG)

7. Erwünscht sind darüber hinaus weitere Dokumente – Fotos, Zeitungsbereite etc. – zur Maßnahme.

8. Die Förderung pädagogischer Betreuungskräfte erfolgt analog Punkt 2.6 VV-JuFöG ab einer Dauer von zehn Tagen für je sieben Teilnehmer/-innen zusätzlich mit bis zu 7,50 Euro/Tag.

9.  Die Regelförderung der Maßnahmen sozialer Bildung gemäß Punkt 2 VV-JuFöG bleibt von dem Pilotprojekt unberührt; nicht im Pilotprojekt berücksichtigte Anträge  können nach Punkt 2 VV-JuFöG als „Soziale Bildung“ mit 1 Euro/Tag/TN eingereicht werden. Die gleichzeitige Förderung einer Maßnahme nach Punkt 2 VV-JuFöG und als Pilotprojekt „Soziale Bildung plus“ ist ausgeschlossen!

10. Anmeldebogen, Merkblatt und Verwendungsnachweis mit Berichtsbogen sind auf der Homepage des Landesjugendringes verfügbar und können auch über die Landesstellen der Verbände angefordert werden.

Weitergehende Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim Landesjugendring, Conny Strohm, Tel. (06131) 96 02 04 oder  strohm@ljr-rlp.de.

 

 

Download:

Merkblatt zur Förderung des Pilotprojektes „Soziale Bildung plus“

Voranmeldung Pilotprojekt „Soziale Bildung plus“
Antrag Pilotprojekt „Soziale Bildung plus“
Berichtsbogen Pilotprojekt „Soziale Bildung plus“