Jugendarbeit soll nun auch unter den aktuellen Bedingungen schrittweise wieder ermöglicht!
Die 7. Coronaverordnung des Landes lockert nun auch die Beschränkungen im Feld der Jugendarbeit. Das ist sehr zu begrüßen. Das Landesjugendamt hat dazu folgendes Rundschreiben als Orientierung herausgegeben.